ethik und recht
Diese Seite
enthält Auszüge aus dem
Qualitätsmanagement-Handbuch der
Telefonseelsorge Ulm/Neu-Ulm, zum Thema
“Ethik und Recht”
inhalt
Die Arbeit der
Telefonseelsorge basiert auf dem christlichen
Menschenbild. Aus ihm erwachsen
Wertvorstellungen von Würde, Autonomie und
Verantwortung. Für die Arbeit der
Telefonseelsorge sind diese Orientierungen
prägend.
1. allgemeine ethische grundsätze im umgang mit anrufenden
Das christliche
Menschenbild, Haltungen sowie
Glaubensorientierungen werden an
verschiedenen Stellen diskutiert und zum
Thema gemacht. Eine inhaltliche
Auseinandersetzung mit den allgemeinen
ethischen Grundsätzen im Umgang mit
Anrufenden findet in der Ausbildung und Fortbildung der Mitarbeitenden und in fakultativen Angeboten statt.
Eventuelle
Vereinbarungen zwischen Mitarbeitenden und
Kontakt Suchenden beziehen sich nur auf die
seelsorgerische Arbeit am Telefon bzw. im
Internet.
Persönliche
Kontakte können von den ehrenamtlich
Mitarbeitenden nicht oder nur in
Ausnahmefällen mit Rücksprache der Leitung
getroffen werden.
3. schutz der anrufenden: schweigepflicht
In Beratungs- und
seelsorgerischen Kontakten offenbaren
die Anrufenden sehr persönliche und
vertrauliche Informationen. Es besteht eine
allgemeine Schweigepflicht.
Dennoch bedürfen
die Beratenden zu ihrer Arbeit der
Unterstützung durch kollegiale
Fallbesprechung und Supervision, in denen
Inhalte der Gespräche offengelegt werden.
Dabei muss der Persönlichkeitsschutz der
Anrufenden gewährleistet bleiben. Dies gilt
ebenso für die Kontakte in der Internetarbeit.
5. ethische aspekte der öffentlichkeitsarbeit
Mit der von der
Telefonseelsorge geführten
Öffentlichkeitsarbeit werden mögliche
Anrufende und Mailer sowie kooperierende
Einrichtungen, Kommunen, Sponsoren usw. über
die Arbeit und die Angebote von
Telefonseelsorge informiert. Das christliche
Menschenbild ist dabei als Basis und Auftrag
unserer Arbeit transparent zu machen.
Die ständige
Veränderung der Medienlandschaft und des
Verhaltens der Anrufer und Mailer erfordert
eine fortlaufende Aktualisierung der
Darstellungsplattformen in der
Öffentlichkeit. Dabei sollten auch die
Grenzen der Arbeit thematisiert werden.
6. umgang mit informationen aus ethisch-rechtlichen grenzsituationen
In der Arbeit der
Telefonseelsorge am Telefon oder im Internet
können Mitarbeitende immer wieder
Informationen erhalten, die ein Tätigwerden
über die eigentliche Arbeit hinaus nahe
legen. Insbesondere bei Kontakten mit
Menschen in Krisen (v.a. Suizidabsichten,
geplante Straftaten) stellt sich die Frage,
ob bewusst gegen die Schweigepflicht
verstoßen werden soll, um höherwertigere
Rechtsgüter (wie z.B. Leben und Gesundheit)
zu schützen.
Wie in einer
solchen Situation, vielleicht auch unter
erheblichem Zeitdruck, reagiert werden soll,
kann nicht allgemein vorher festgelegt
werden. Es ist aber möglich und erforderlich
– insbesondere in der Ausbildung, aber auch in der Supervisionsarbeit – solche Grenzfälle zu thematisieren. Zudem wurden zu einzelnen Schwerpunktfragestellungen Merkblätter erstellt, die allgemein und im Krisenfall eine Hilfestellung geben können. Es sind dies:
Ankündigung eines Suizids
Ankündigung von Straftaten
Anfragen von Polizei und Staatsanwaltschaft
Kenntnisse von Not- oder Unglücksfällen.
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